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Kosten
 

Gesetzlich Versicherte

Ich arbeite mit Kassenzulassung und die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

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Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob die Kostenübernahme für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin Teil Ihres Vertrages ist. Lassen Sie sich die Formulare für die Therapiebeantragung zuschicken. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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Beihilfe

Die Beihilfe erstattet in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Bitte fragen Sie nach und lassen sich die nötigen Formulare zuschicken.

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Selbstzahler*innen

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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Polizist*innen

Bitte fragen Sie Ihren Amtsarzt / Ihre Amtsärtzin nach dem Stundenkontingent für eine Psychotherapie

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Soldat*innen der Bundeswehr

Sie benötigen eine Überweisung Ihres Truppenarztes. Den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) bringen sie bitte zu Ihrem ersten Termin mit.

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Sie finden keinen Therapieplatz ?
Sollten Sie keinen Psychotherapieplatz bei zur Krankenkassenbehandlung zugelassenen Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen finden, ist eine Behandlung auch in einer Privatpraxis (Approbation  und Eintrag im Arztregister muss vorhanden sein) im Rahmen der Kostenerstattung möglich. Kostenerstattung gem. § 13 Abs. 3 SGB V ist ein Auffangverfahren, wenn für gesetzlich versicherte Patient*innen keine zur Krankenkassenbehandlung zugelassenen Ärzte oder Psychotherapeuten zur Verfügung stehen und ein sog. Systemversagen vorliegt. Gelingt es Ihnen nicht, eine geeignete Vertragsbehandlerin, in zumutbarer Zeit (i.d.R. 3 Monate) in ihrem regionalen Umfeld zu finden oder finden Sie niemanden mit der Spezialisierung, die sie brauchen, besteht die Möglichkeit, Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V1 zu beantragen.

 

Das Vorgehen ist komplex, braucht etwas Zeit und Geduld, kann sich aber durchaus lohnen. Bitte informieren sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse welche Schritte nötig sind.

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Weitere informationen finden Sie hier:

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Absage und Ausfallhonorar

Ich führe eine Bestellpraxis, das heißt Termine werden für Sie freigehalten, und können in der Regel nicht anders vergeben werden. Informieren Sie mich, Ihre Therapeutin, bitte sobald wie möglich, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, spätestens 48 Std. (2 Werktage) vor dem geplanten Termin. Für kurzfristigere Absagen fällt ein Ausfallhonorar von 80 % des Honorars an. Von der Krankenkasse / Kostenträger wird das Ausfallhonorar nicht übernommen.

Farbige, runde Lichtreflexe in warmen Tönen
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