Kosten
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob die Kostenübernahme für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin Teil Ihres Vertrages ist. Lassen Sie sich die Formulare für die Therapiebeantragung zuschicken. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Die Beihilfe erstattet in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Bitte fragen Sie nach und lassen sich die nötigen Formulare zuschicken.
Selbstzahler*innen
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Polizist*innen
Bitte fragen Sie Ihren Amtsarzt / Ihre Amtsärtzin nach dem Stundenkontingent für eine Psychotherapie
Soldaten der Bundeswehr
Sie benötigen eine Überweisung Ihres Truppenarztes. Den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) bringen sie bitte zu Ihrem ersten Termin mit.
Gesetzlich Versicherte
Da ich eine reine Privatpraxis führe, ist eine Behandlung nur im Rahmen der Kostenerstattung möglich. Kostenerstattung gem. § 13 Abs. 3 SGB V ist ein Auffangverfahren, wenn für gesetzlich versicherte Patient*innen keine zur Krankenkassenbehandlung zugelassenen Ärzte oder Psychotherapeuten zur Verfügung stehen und ein sog. Systemversagen vorliegt. Gelingt es Ihnen nicht, eine geeignete Vertragsbehandlerin, in zumutbarer Zeit (i.d.R. 3 Monate) in ihrem regionalen Umfeld zu finden oder finden Sie niemanden mit der Spezialisierung, die sie brauchen, besteht die Möglichkeit, Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V1 zu beantragen.
Das Vorgehen ist komplex, braucht etwas Zeit und Geduld, kann sich aber durchaus lohnen. Bitte informieren sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse welche Schritte nötig sind. Bei Fragen können sie sich gerne auch direkt an mich wenden.
Weitere informationen finden Sie hier:
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Schritte zur Kostenerstattung (PDF-Dokument)
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Flyer "Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren" (PDF-Dokument, externe Quelle)
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Ratgeber "Kostenerstattung" (PDF-Dokument, externe Quelle)
Absage und Ausfallhonorar
Ich führe eine Bestellpraxis, das heißt Termine werden für Sie freigehalten, und können in der Regel nicht anders vergeben werden. Informieren Sie mich, Ihre Therapeutin, bitte sobald wie möglich, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, spätestens 48 Std. (2 Werktage) vor dem geplanten Termin. Für kurzfristigere Absagen fällt ein Ausfallhonorar von 80 % des Honorars an. Von der Krankenkasse / Kostenträger wird das Ausfallhonorar nicht übernommen.
